Räumung oder Insolvenz von Sonnenstudios

Fast täglich schliesst in Deutschland ein Sonnenstudio. Viele sind überschuldet oder insolvent. Somit kommen viele unter den Hammer. Leider oft sehr uneffektiv.

Warum uneffektiv?

In den meisten Fällen bestimmt der Insolvenzverwalter das Auktionshaus. Dieses nimmt dann die Geräte und das Inventar mit einem kleinen Bild in seine Versteigererliste auf. Es wird der Versteigerungstermin auf einschlägigen Internetseiten angegeben und eventuell kommen ein oder zwei Bieter, die dann für einen Spottpreis den Zuschlag erhalten.

Für den Insolvenzverwalter ist dann der Fall abgeschlossen und die Gläubiger erhalten einen kleinen Anteil von den ihnen zustehenden Summen. Die Akte wird geschlossen.

Warum sind wir besser?

Im Bereich Sonnenbänke und Sonnenstudios sind wir Profis. Der Auktionator ist schon seit über 20 Jahre öff. best. u. vereid. Sachverständiger mit den Schwerpunkten Solarien und Sonnenstudiobau. Wir verfügen über viel Kontakte zu Händlern im In- und Ausland.
Bei einem eingehenden Versteigerungsauftrag können wir schon vorab die Geräte, Gegenstände und das Inventar einschätzen.

Wir können in diesem Fachbereich eine Versteigerung in der gesamten Branche bekanntmachen und somit für genügend Bieter und Interessenten werben. Wir werden von verschiedenen Händlern Vorgebote einholen und am Tag der Auktion mit dem zu diesem Zeitpunkt maximal möglichen Ergebnis aufwarten.

Wo versteigern wir?

Sonnenstudios versteigern wir unter Einhaltung aller gesetzlichen Fristen bundesweit.

Für wen sind wir interessant?

1.) Objektbetreiber:
Sie müssen nicht erst insolvent sein, um Ihr Objekt versteigern zu lassen. Solange die Geräte Ihr uneingeschränktes Eigentum sind, können Sie diese auch versteigern lassen. Sind Sie schon in der Abwicklung, dann können Sie den Ihnen zugeteilten Insolvenzverwalter nett auf unser Auktionshaus aufmerksam machen.

2.) Insolvenzverwalter:
Haben Sie als Insolvenzverwalter Interesse an maximierter Verwertung. Dann sind wir sicherlich Ihre beste Wahl.

3.) Gläubiger:
Liegt Ihnen als Gläubiger auch etwas an finanzieller Schadensbegrenzung und ist der Schuldner schon in der Abwicklung, dann bringen Sie unsere Dienstleistung dem zuständigen Insolvenzverwalter höflich näher. Eventuell nimmt er dann mit uns Kontakt auf und übergibt uns den Versteigererauftrag.

4.) Leasinggesellschaften
Haben Sie Mengen an unverkäuflichen Sonnenbänken? Ist das Handling zu kompliziert? Dann sprechen Sie mit uns. Wir machen den Warenwert wieder flüssig.

Gebühren:

Die Kosten für das Auktionshaus sind im Fall Sonnenstudio gestaffelt. Um die Mobilien auch optimal zu vermarkten, benötigen wir auch ein bestimmtes Budget. Diese Courtage wird vom Versteigerererlös sofort in Abzug gebracht.

 

 

 

 

inkl. 19% MwSt.

Netto ohne Mwst

 

 

bis

2999,- €

47,60 %

40 %

von

3000,- €

bis

4999,- €

42,84 %

36 %

von

5000,- €

bis

7499,- €

38,08 %

32 %

von

7500,- €

bis

19999,- €

33,32 %

28 %

von

20000,- €

bis

99999,- €

28,56 %

24 %

von

100000,- €

bis

299999.- €

23,80 %

20 %

ab

300000.- €

 

 

17,85 %

15 %

























































Begründung der Kosten:

Nehmen wir an, ein Auktionshaus berechnet eine Courtage von 15% incl. MwSt. Das hört sich im ersten Moment auch sehr günstig an. Bei der Versteigerung von einem Sonnenstudio erlöst es dann € 11500.-.

Das Ergebnis wäre dann € 11500.- – 15% Courtage = € 9775.-.

Angenommen dasselbe Objekt erreicht bei der Versteigerung durch uns als Spezialisten einen Erlös von € 24000.-.

Das Ergebnis wäre dann € 24000.- - 23,80% = € 17280.-.

MwSt. der Courtage wird ausgewiesen.

Sie können sicher sein, mehr Erlöse als wir erreichen, kann kein Auktionshaus innerhalb der Sonnenbranche erzielen.

Umfeld:

Das Auktionshaus verfügt über das nötige Wissen und Umfeld, um Geräte und Studioteile sicherzustellen und zu transportieren. Wir haben die Maschinen und Lagerflächen, um eine reibungslose Abwicklung der Auktion zu gewährleisten.